Hausbau-Bild-Baugrundstück
Sie sind Bauherr/in oder wollen es werden?

Sie planen den Bau eines Einfamilienhauses oder gar ein Generationshaus? Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Entschluss. In den eigenen vier Wänden wohnt es sich doch am besten. Sicherlich sind Sie überrascht, welche Arbeiten und Auflagen auf Sie zukommen.

Folgende Vermessungen für einen Hausbau benötigen Sie im Land Brandenburg:

  • Amtlicher Lageplan (vor dem Bauantrag)
  • Grob- bzw. Feinabsteckung
  • Überprüfungsmessung für das Bauamt sowie die Gebäudeeinmessung für das Katasteramt

Zur Ermittlung der Vermessungskosten werden von Ihnen Angaben über die genaue Lage des Grundstückes, ggf. mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer sowie der beanschlagte Gebäudewert benötigt.

Ablauf Hausbau aus Sicht des Vermessungsbüro:

Der Vermesser begleitet Ihr Bauvorhaben während der gesamten Hausbau-Phase. So erstellt er schon vor dem eigentlichen Hausbau einen Amtlichen Lageplan zum Baugesuch. Dieser wird zusammen mit weiteren Bauunterlagen benötigt, um eine Baugenehmigung zu erwirken. Sie können schon im Vorfeld der Messung dafür sorgen, dass der Vermesser auf einem beräumten Grundstück Zutritt hat. Bauliche Anlagen ( alte Lauben, Schuppen etc. ) die im Zuge der Bauphase abgerissen werden sollen oder müssen, können gleich als solches im Amtlichen Lageplan gekennzeichnet werden. Sprechen Sie kurz mit Ihrem Vermesser darüber. In den Lageplan kann, sofern gewünscht nach Absprache mit dem Bauplanungsbüro ein sogenannter Projekteintrag der zukünftigen geplanten Bebauung inklusive aller Nebenanlagen erfolgen.
Nachdem die genaue Lage des Hauses bestimmt und die Baugenehmigung erteilt wurde, beginnt der Vermesser mit der Feinabsteckung, der in manchen Fällen auch eine Grobabsteckung vorausgehen kann. Ist die Bodenplatte gegossen oder sind schon erste Hauswände erkennbar, muss eine Überprüfungsmessung erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt führt der Vermesser auch gleich die Gebäudeeinmessung mit durch. Einen Messtermin sollten Sie rechtzeitig erfragen, denn Sie als Bauherr(en) sind verpflichtet, die Ergebnisse der Überprüfungsmessung zeitnah dem Bauamt gegenüber anzugeben. Aber keine Sorge, um die Auswertung und Übermittlung an das zuständige Bauamt kümmert sich Ihr Vermesser.

Haben sie Fragen? Schreiben sie uns eine E-Mails oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie können uns ebenfalls telefonisch erreichen:

Telefon im Innendienst: 03301 5768 769
Telefon im Außendienst: 0179 537 1376
Weitere Themen:
Vermessungsbüro Oranienburg mit Kurzbeschreibung Flurkarte mit dem Brandenburg Viewer